RACE
EVENTS
AGB´s für Sportfahrertrainings
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Race - events
Diese sind bindend für die Teilnahme an Sportfahrertrainings.
Art der Veranstaltungen
Bei allen von uns durchgeführten Fahrertrainings handelt es sich ausschließlich um Trainings zur
Verbesserung der Fahrzeugbeherrschung bzw. zur Verbesserung der Fahrsicherheit. Wir weisen
ausdrücklich darauf hin, dass die Veranstaltungen nicht zur Erzielung der Höchstgeschwindigkeit
dienen. Rundenzeiten werden nicht gemessen. Die Teilnehmer sind zur defensiven Fahrweise
angehalten. Für unsere Aussagen über den Versicherungsschutz der Teilnehmerfahrzeuge auf
Rennstrecken übernehmen wir keine Haftung. Im Zweifelsfall fragen Sie vorher bei Ihrer Versicherung
nach.
Haftungsausschlusserklärung
Die Teilnehmer (Fahrer, Fahrzeugeigentümer und Halter) nehmen auf eigene Gefahr an der
Veranstaltung teil. Sie tragen die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für die alle von ihnen
oder dem von ihnen benutzten Fahrzeug verursachten Schäden. Alle Teilnehmer verzichten durch
Abgabe der Anmeldung für alle in Zusammenhang mit der Veranstaltung erlittenen Unfälle oder
Schäden auf jedes Recht des Vorgehens oder Rückgriffes gegen den Veranstalter und die
Rennstreckenbetreiber sowie deren Vorstand, Mitglieder, Mitarbeiter oder Beauftragte, gegen alle mit
der Veranstaltung in Zusammenhang stehenden Instruktoren, Helfer und Beauftragte, gegen
Behörden, Hilfsdienste und anderen Personen, die mit der Organisation der Veranstaltung in
Verbindung stehen. Verwenden die Teilnehmer ein nicht auf Ihren Namen zugelassenes Fahrzeug,so
muß der Fahrzeughalter über die Haftungsausschlusserklärung in Kenntnis gesetzt werden und die
Anmeldung zum Zeichen seines Einverständnisses ebenfalls unterzeichnen.
Teilnahmebedingungen
Die Teilnahme an der Veranstaltung ist auf eigene Gefahr. Der Teilnehmer wird vom Veranstalter
aufgefordert, seinen Versicherungsschutz, insbesondere seine Auslandskrankenversicherung,
Erwerbs- und Berufsunfähigkeitsversicherung, Lebensversicherung etc. zu überprüfen. In keinem Fall
kann der Teilnehmer gegenüber dem Veranstalter irgendwelche Ansprüche geltend machen.
Der Teilnehmer haftet jedoch selbst für Schäden, die er während der Veranstaltung an der Einrichtung
der Rennstrecke oder bei anderen Teilnehmern bzw. an deren Fahrzeugen verursacht hat Der
Teilnehmer verpflichtet sich, Schäden direkt mit dem bzw. den Geschädigten abzurechnen.
Die Fahrzeuge müssen sich in technisch einwandfreiem und verkehrsicherem Zustand befinden. Der
Teilnehmer verpflichtet sich, geeignete Schutzkleidung (mindestens einen Helm nach ECE-Norm) zu
tragen. Weiterhin verpflichten sich die Teilnehmer, zum Zeitpunkt des Trainings nicht unter Einfluss von
Alkohol oder anderer berauschender Mittel, die die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen, zu stehen.
Zugelassen werden nur Teilnehmer, die zum Zeitpunkt der Veranstaltung im Besitz der Fahrerlaubnis
sind, die für das eingesetzte Fahrzeug gesetzlich vorgeschrieben ist. Sollten bei der Veranstaltung
Foto- oder Filmaufnahmen der Teilnehmer gemacht werden, so zeigen sie sich durch Anerkennung der
allgemeinen Geschäftsbedingungen mit der Verwertung und Veröffentlichung dieser Aufnahmen durch
den Veranstalter oder seine Mitveranstalter einverstanden.
Anmeldung / Nennungsschluss
Die Anmeldung zu der Veranstaltung muss entweder per Fax oder Post mit dem entsprechenden
Formular des Veranstalters erfolgen und wird erst mit Eingang der Teilnahmegebühr gültig.
Nennungsschluss ist 14 Tage vor Beginn der Veranstaltung. Es gilt das Datum des Poststempels. Im
Falle der Stornierung ( kann nur schriftlich erfolgen ) vor Nennungsschluss wird die Teilnahmegebühr
abzüglich einer Bearbeitungspauschale von 20 € erstattet. Bei Stornierung nach Nennungsschluss
erhöht sich die Bearbeitungspauschale auf 50 € .
Änderung / Absage
Der Veranstalter behält sich vor, Programmänderungen vorzunehmen. Die Veranstaltung kann bei
Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl spätestens eine Woche nach Nennungsschluss vom
Veranstalter abgesagt werden. Die Teilnahmegebühr wird dann in voller Höhe erstattet. Der
Veranstalter behält sich außerdem vor, die Veranstaltung auch kurzfristig abzusagen oder zu
verkürzen, wenn außerordentliche Gründe außerhalb seiner Einflussnahme dies notwendig machen.
Schadensersatzansprüche können in solchen Fällen nicht gestellt werden.